Stellungnahme der BStU

Die Stellungnahme der BStU als Brief an den Verleger Böttcher vom 10.09.2009 lag dem Berliner Landgericht in dem Rechtsreit Katja Havemann gegen Böttcher u. a. vor:

 

Sehr geehrter Herr Dr. Böttcher,

wiederholt wurde ich in den vergangenen Wochen kritisch angefragt, auch von der Autorin selbst, warum meine Behörde die Verbreitung des Buches von Nicole Glocke „In den Fängen von StB, MfS und CIA. Das Leben und Leiden des Eugen Mühlfeit" nicht unterstützt, ja sogar Veranstaltungen mit der Autorin abgesagt hat. Auch Sie, Herr Dr. Böttcher, sprechen uns in Ihrer Stellungnahme vom 24. August direkt an. Deshalb will ich Ihnen unsere Position erläutern.

Ich beziehe mich bei meiner Stellungnahme vornehmlich auf die Teile des Buches, die explizit einen Bezug zur BStU besitzen. Das ist in der Regel der Fall, wenn die Autorin Akten des MfS zur Grundlage ihrer Darstellung macht.

In einem Fall ist die BStU durch die Schilderungen des Buches jedoch unmittelbar angesprochen: 1994, so gibt Nicole Glocke unüberprüft eine Behauptung Mühlfeits wieder, sei ihm ein Akteneinsichtsantrag bei der BStU verwehrt worden mit der Begründung, als „Ausländer darf er keine Einsicht in seine Akten nehmen" (S. 209).
Aus der Registratur der BStU ergibt sich, dass Eugen Mühlfeit einen Akteneinsichtsantrag erst am 18. November 1997 gestellt hat und seine Akten ab dem 24. Februar 1998 einsehen konnte. Eine Ablehnung des Akteneinsichtsantrages durch die BStU mit der zitierten Begründung wäre eindeutig rechtswidrig gewesen. Die von Nicole Glocke kolportierte Behauptung weise ich auf das Entschiedenste zurück.
Auch der Forschungsantrag von Nicole Glocke ist zügig bearbeitet worden, so dass sie bereits drei Wochen nach Antragstellung die von ihr angeforderten Aktenkopien erhalten konnte.

Glocke stützt sich bei ihrer Darstellung im Wesentlichen auf die Angaben Mühlfeits. Das ist grundsätzlich legitim, stößt aber an Grenzen der wissenschaftlichen Seriosität, wenn sie dabei die Aktenlage ignoriert:

Am 15. Mai 1971 unternahm Mühlfeit einen Fluchtversuch nach Westberlin am Bahnhof Friedrichstraße und wurde verhaftet. Mühlfeit berichtet, er habe drei Wochen erfolgreich seinen wahren Namen geheim halten können (S. 46). Aus den Akten ergibt sich jedoch zweifelsfrei, dass die Identität Mühlfeits spätestens am 16. Mai bekannt war: Die von Mühlfeit eigenhändig unterschriebenen Protokolle zur Eröffnung des Ermittlungsverfahrens (BStU, MfS AU 8247/71, Bl. 38) vom 17.05., die er mit Evžen Mühlfeit unterzeichnete; die von ihm am 16.5. ebenfalls mit Mühlfeit unterschriebene Aufstellung seiner Effekten (BStU, MfS AS 364/82, Nr. 4776/71, Bl. 7f.); nicht zuletzt der interne Schriftverkehr des MfS: Strafregisterauszug des GStA der DDR vom 19.05. über Eugen Mühlfeit (BStU, MfS AU 8247/71, Bl. 42f.), Suchzettel des MfS vom 17.05. (BStU, MfS AU 8247/71, Bl. 27f.). Diese Dokumente lagen Nicole Glocke vor, werden gleichwohl von ihr nicht berücksichtigt.

Der vermeintliche Bilderschmuggel aus der ?SSR nach Westberlin und in die Bundesrepublik nimmt breiten Raum in dem Buch ein.
Glocke reproduziert ein Dokument aus BStU, MfS Abt. X, AP 9021/87, Bl. 15f. (S. 92f.), aus dem hervorgeht, dass Mühlfeit mit anderen am 6. Januar 1979 „beim Besuch der Villa von HAVEMANN in Berlin" beteiligt war. In der abgedruckten Kopie ist die Adresse der „Villa" geschwärzt, in der an Mühlfeit herausgegebenen, die Nicole Glocke zur Verfügung stand, jedoch nicht. Hier ist zu lesen: „Heinemannstr. 20/891". Eine Prüfung der Literatur hätte ergeben, dass Havemann über keine Villa in Berlin verfügte. Seine Berliner Stadtwohnung in der Berolinastr. war eine Zweiraumwohnung in einem Neubaublock. Sein Haus in Grünheide (außerhalb Berlins) als Villa zu bezeichnen, ist kühn.
Die von Nicole Glocke aus dem Schriftstück gefolgerten Annahmen hätten auch auf anderen Wegen als unrichtig erkannt werden können: Eine Heinemannstr. gibt es in Berlin nicht. Es handelt sich hierbei um die Verballhornung der Heinrich-Mann-Str., wo Havemanns Bekannte Lotte Franck wohnte und wo Katja Havemann, seine Ehefrau, auch verkehrte.
Dieses Haus ist mit der „Villa von HAVEMANN" in dem genannten Dokument gemeint. Eine Anwesenheit Havemanns selbst im Haus von Lotte Franck in Berlin am 6. Januar 1979 war
unmöglich: Aufgrund der Bedingungen des gegen ihn seinerzeit verhängten Hausarrestes hatte er lediglich die Möglichkeit, bis zum S-Bahnhof Erkner zu fahren. Havemanns Abwesenheit im fraglichen Haus ist überdies durch Bewegungsprotokolle des MfS belegt. Nicole Glocke hat diese Prüfung nicht vorgenommen, die leicht in unserem Archiv oder im Bestand Havemann der Robert-Havemann-Gesellschaft hätte erfolgen können.
Katja Havemann bekräftigte Nicole Glocke gegenüber den abweichenden Ablauf. Nicole Glocke verwarf diesen Hinweis (S. 104).
Die Beteiligung Robert Havemanns an einer Kunsttransaktion ist nirgends belegt. Insbesondere die Bewegungsprotokolle der Stasi, die seinen Aufenthalt lückenlos dokumentierte, widerlegen die Thesen Mühlfeits/Glockes.

Neben den falsch dargestellten Sachverhalten enthält das Buch eine Fülle weiterer Ungereimtheiten und Mängel:
- Die Herkunft mancher Belege ist nicht überprüfbar, so dass man den Eindruck gewinnt, sie soll verschleiert werden (vgl. S. 91, FN 19); andere werden falsch zitiert (S. 132-134: „Aus Eugens StB-Akte" - tatsächlich Übersetzung eines Schreibens des StB an das MfS, HV A; siehe BStU, MfS, Abt. X 369. Bl. 401-403)
- Glocke erzählt, Mühlfeit habe „an der deutschen Übersetzung des Romans ‚Der Prozess‘ von Franz Kafka" mitgewirkt (S. 74). Da Kafka in Deutsch schrieb, gab es keinen Anlass für eine Übersetzung.

Ich stimme mit Ihnen, Herr Dr. Böttcher, überein, dass eine "Person das Recht hat, die eigene Version historischer Erinnerung zu erzählen". Eugen Mühlfeit ist ein Opfer menschenrechtswidriger Praktiken zweier kommunistischer Staaten geworden. Die Geheimpolizeien der ?SSR und der DDR haben sein Leben, seine Gesundheit unwiderbringlich zerstört. Er hat mit Beharrungsvermögen, Eigensinn und Mut furchtbare Erlebnisse durchstanden, die ihn bis heute verfolgen. Dies in einem Buch zu erzählen, es insbesondere Jugendlichen, denen diese Erfahrungen glücklicherweise fremd sind und fremd bleiben mögen, nahe zu bringen, unterstützt unsere Behörde ausdrücklich.

Das heißt aber nicht, dass meine Behörde die wissenschaftlichen Mängel in der Arbeit der Historikerin Nicole Glocke hinnehmen kann. Denn sie will mehr sein als die bloße Ghostwriterin einer Autobiographie, für deren Inhalt nicht sie, sondern der Autor verantwortlich wäre. Sie hat eine Biographie als wissenschaftliche Arbeit geschrieben, was ihr die Pflichten zu wissenschaftlicher Sorgfalt auferlegt. Aber daran mangelt es dem Buch.

Es wäre die Aufgabe der Historikerin Nicole Glocke gewesen, Realität und Fiktion in der Erinnerung ihres Helden zu scheiden - gerade auch, um den Wert von beidem deutlich werden zu lassen, um nachvollziehbar werden zu lassen, wie die furchtbaren Erfahrungen, die Eugen Mühlfeit machen musste, sich tief in seine Seele, in seine Wahrnehmung eingegraben haben. Seine Irrtümer sind Teil der Folgen der Misshandlungen, die er erleben musste. Es bleibt aber die Aufgabe des Historikers - so schmerzlich dies auch sein mag - die Erinnerungen mit dem Belegbaren zu konfrontieren.

Aus diesen Gründen distanzieren wir uns von dem Buch von Nicole Glocke.
Ich behalte mir vor, dieses Schreiben an Dritte weiterzugeben.

Mit freundlichen Grüßen
Marianne Birthler