Am 1. März 1990 beschließt der Ministerrat der Deutschen Demokratisch Republik die Gründung einer „Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums“. Gleichzeitig beschlossen wird die „Umwandlung von volkseigenen Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen in Kapitalgesellschaften“. Von Juli 1990 bis März 1991 hatte die Treuhandanstalt in den Räumen des ehemaligen Hauses der Elektroindustrie in der Alexanderstraße ihren Hauptsitz.