16.06.1990 – Ein Kuratorium für eine neue Verfassung

Am 16. Juni 1990 fand das erste Treffen des "Kuratorium für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder" im Berliner Reichstagsgebäude statt. Die Gruppe setzte sich für eine deutsch-deutsche verfassungsgebende Versammlung ein, die eine neue, gesamtdeutsche Verfassung ausarbeiten sollte. Diese sollte anschließend von den Bürgern durch Volksentscheid angenommen werden. Das Kuratorium gilt als erste gesamtdeutsche Bürgerinitiative. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht im Falle einer deutschen Einheit in Artikel 146 die Möglichkeit der Ausarbeitung einer neuen, gemeinsamen Verfassung vor. Ein großer Teil der ostdeutschen Bürgerbewegungen sah dies als Voraussetzung für eine gleichberechtigte Rolle der DDR im Prozess der Wiedervereinigung. Einen entsprechenden Entwurf lehnte die Volkskammer im April 1990 mit knapper Mehrheit ab.

 

 

Informationsbroschüre des Kuratoriums für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder. Quelle: Robert-Havemann-Gesellschaft/RHG_PL_686