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Die staatliche Einheit Deutschlands konnte 1990 auf der Grundlage einer neuen gemeinsamen Verfassung oder durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik hergestellt werden. Vertreter der Bürgerbewegungen plädierten für die Ausarbeitung einer neuen, gemeinsamen Verfassung und sahen diese als Voraussetzung für eine gleichberechtigte Rolle der DDR im Prozess der Wiedervereinigung. Einen von Bündnis 90/Grüne im April in der Volkskammer vorgelegten Verfassungsentwurf lehnen andere Parteien ab. Enttäuscht von der Entscheidung tragen Vertreter der Bürgerbewegungen am 21. Mai 1990 den Verfassungsentwurf zu Grabe.
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