22.04.1990 – Demonstration gegen die Einführung des Paragrafen 218

Quelle: Robert-Havemann-Gesellschaft/Andreas Kämper/RHG_Fo_AnKae_3618

Im Zuge des Einigungsprozesses wurde auch über die Frage des Schwangerschaftsabbruches debattiert, da hierzu in beiden deutschen Staaten unterschiedliche gesetzliche Regelungen bestanden. In der DDR verabschiedete die Volkskammer 1972 eine Fristenlösung, die einen Schwangerschaftsabbruch mit vorheriger Beratung erlaubte.

In der Bundesrepublik war ein Schwangerschaftsabbruch verboten und nur in Ausnahmefällen erlaubt. Am 22. April 1990 fand in Ost-Berlin eine Demonstration gegen die Einführung der in Paragraf 218 des Strafgesetzbuches festgehaltenen Regelung statt. Vor der Volkskammer überreichten Vertreterinnen des Unabhängigen Frauenverbades (UFV) der DDR-Frauenministerin Christa Schmidt ihre Forderungen, der sich mehr als 17.000 Menschen angeschlossen hatten.

Am 26. Juni 1992 stimmte der Deutsche Bundestag für eine Fristenlösung mit Beratungspflicht, ein Modell das stark dem DDR-Gesetzt ähnelte.

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