Die beiden Gründungsmitglieder des Neuen Forums Jutta Seidel und Bärbel Bohley stellten am 19. September 1989 beim Ministerium des Innern und in elf (von fünfzehn) Bezirksbehörden der DDR Anträge auf Zulassung der Bürgerbewegung Neues Forum. Zu diesem Zeitpunkt hatten bereits 1.500 Menschen den Gründungsaufruf unterschrieben.
Zwei Tage nachdem sie den Antrag auf Zulassung gestellt hatten, gab der DDR-Nachrichtenagentur ADN am 21. September 1989 bekannt, dass das Neue Forum nicht zugelassen wird. Die Begründung: „Ziele und Anliegen der beantragten Vereinigung widersprechen der Verfassung der DDR und stellen eine staatsfeindliche Plattform dar.“
Das Neue Forum veröffentlichte nach der Ablehnung ihres Antrags auf Zulassung eine Stellungnahme. Darin teilen sie mit, dass den Unterzeichnern des Antrags erklärt worden sei, dass „kein gesellschaftliches Bedürfnis für die Tätigkeit des Neuen Forums“ bestehe. Damit wurde auch der Vorwurf der „Staatsfeindlichkeit“ zurückgenommen. Jedoch betonen die Verfasser des Briefs, dass die Unterschriften zum Gründungsaufruf das erforderliche gesellschaftliche Bedürfnis ausreichend belegten. Zwei Tage zuvor hatten bereits 1.500 Menschen den Gründungsaufruf unterschrieben. Die Nichtzulassung des Neuen Forums stelle überdies eine Verletzung des nach Artikel 29 der Verfassung gewährten Grundrechts auf Vereinigung dar, das nicht ganz entzogen werden dürfe. Bis zur offiziellen Zulassung des Neuen Forums am 8. November vergingen noch mehrere Wochen. Eine zentrale Forderung der Demonstranten des Herbstes 1989 war die Zulassung des Neuen Forums.