Angriff auf Robert Havemann -Klage von Katja Havemann gegen die Autorin des im Lukas-Verlag erschienenen Buches über die Lebensgeschichte des Eugen Mühlfeit-Der Dissident im Zwielicht: "Doppelleben und Bilderschmuggel"

Die Klage von Katja Havemann gegen die Weiterverbreitung von Lügen über eine angebliche Beteiligung Robert Havemanns an einem Ost-West-Bilderschmuggel - während des Hausarrestes - unter den Augen seiner Stasi-Bewacher, ist am 02.02.2010 vom Landgericht Berlin abgewiesen worden. Die Autorin des im Lukas-Verlag erschienenen Buches über die Lebensgeschichte des Eugen Mühlfeit trat auch vor Gericht selbstbewusst als Überbringerin dieser "neuen Wahrheit" über Robert Havemann auf. Zeugen waren nicht geladen, weil es nach Ansicht des Gerichts nicht darauf ankäme ob die Tatsachenbehauptungen wahr oder unwahr seien.

Was DDR-Staatsanwälte nicht schafften, dem Dissidenten Robert Havemann den Stempel des Kriminellen aufzudrücken, soll nun posthum gelingen? Die Frist zur Einlegung der Berufung endete am Montag, den 8. März 2010. 

Nach den Entscheidungsgründen des Gerichts "fehlt es an einer erforderlichen Verletzung der Menschenwürde", denn "das Lebensbild eines Verstorbenen wird nur gegen grob ehrverletzende oder schwerwiegende Entstellungen geschützt". Das Gericht vertritt die Auffassung, dass mit der Schilderung der möglichen Verwicklung Robert Havemanns in einen - nach den damals geltenden Gesetzen der DDR und CSSR wohl illegalen - Bilderschmuggel die Integrität seiner Person nicht in Frage gestellt sei. Der "merkwürdige Eindruck", der hierbei vielleicht entstünde, sei nicht  geeignet, das Lebens- und Erinnerungsbild von Robert Havemann grob zu entstellen.

Es wird sogar noch angemerkt: "Vielmehr empfindet der Durchschnittsleser zunächst einmal Sympathie mit der etwaigen Unterstützung regimekritischer und verfolgter Künstler im Umfeld der 'Charta 77' durch Robert Havemann". Selbst wenn man dem Durchschnittsleser unterstellt, die zeithistorischen Zusammenhänge völlig zu verkennen und den unterstellten Bilderschmuggel als "ehrenhaft" anzusehen, bleibt die Tatsache, dass Robert Havemann auch dann mit seinen Widersachern während des Hausarrestes paktiert und ein "Doppelleben" geführt haben müsste. Und dies ist eine historische Fehlbewertung, man könnte auch sagen "grober Unfug".

Nachtrag: Katja Havemann legte keine Berufung ein, weil sie sich nicht in der Lage sah, die damit verbundenen weiteren finanziellen Belastungen zu tragen.

 

Mehr zu Robert Havemann

Links

Zum Nachlesen

 

Dokumente zum Rechtstreit Katja Havemann gegen den Verleger u.a.

Das Urteil als PDF-Datei

Stellungnahme der BStU

 

Prof. Baumgartner an Rainer Eppelmann (Stiftung Aufarbeitung)

Brief als PDF-Datei

 

Beiträge in "Horch und Guck" (als PDF-Datei) von:

Bernd Florath

Tomas Vilimek

Nicole Glocke

 

Presseartikel zur Veröffentlichung des Buches von Nicole Glocke

Artikelsammlung "Die Welt"

"Junge Welt"



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