15.04.1989 - Bürgerrechtler rufen zum Boykott der Kommunalwahlen am 7. Mai auf

Im April 1989 verteilen Unbekannte Handzettel mit dem Aufruf bei den Kommunalwahlen am 7. Mai 1989 gegen die Kandidaten der Nationalen Front zu stimmen. Quelle: Robert-Havemann-Gesellschaft/RHG_Fak_0549

Die Bürger der DDR sind zum 7. Mai 1989 aufgerufen, bei den Kommunalwahlen die „Kandidaten der Nationalen Front" zu wählen. Aber von einer Wahl kann keine Rede sein. Oppositionelle fordern freie und geheime Wahlen nach demokratischem Maßstab. Einige forderten die DDR-Bürger auf, erst recht zur Wahl zu gehen und aus Protest mit Nein zu stimmen. Oder gleich ungültige Stimmen abzugeben.

Andere riefen zum Boykott auf: In einer Erklärung vom 15. April 1989 erklären die 46 Unterzeichner, dass sie an der Kommunalwahl nicht teilnehmen werden. Sie begründen diese Entscheidung damit, dass das Wahlgesetz der DDR keine freien und geheimen Wahlen vorsieht. Anstrengungen eigene Kandidaten aufzustellen seien blockiert und Bürgern der Zutritt zu öffentlichen Wahlveranstaltungen verwehrt worden. Die Wahlergebnisse täuschten ein Einverständnis der Bevölkerung mit der DDR-Regierung vor, das immer weniger gegeben sei.

Nur wenige Wochen später bewiesen Bürgerrechtler bei unabhängigen Stimmenauszählungen, dass die Volkskammerwahlen 1989 gefälscht waren.

Erklärung verschiedener Bürgerrechtler zum Boykott der Kommunalwahlen am 7. Mai 1989, Seite 1. Quelle: Robert-Havemann-Gesellschaft/RJ 06
Erklärung verschiedener Bürgerrechtler zum Boykott der Kommunalwahlen am 7. Mai 1989, Seite 2. Quelle: Robert-Havemann-Gesellschaft/RJ 06